
Beratung bei sexueller Belästigung und Diskriminierung
Wir wollen am Institut eine Kultur des respektvollen Miteinanders schaffen, frei von jeder Form von Diskriminierung. Verletzendes oder unangemessenes Verhalten sowie Machtmissbrauch sind nicht akzeptabel. Die Gleichstellungsbeauftragten bieten dir einen vertraulichen Umgang mit allen Arten von Beschwerden an. Du kannst selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang wir als Gleichstellungsbeauftragte aktiv werden sollen. Darüber hinaus gibt es weitere Anlaufstellen und Beratungsangebote – vom Institut, von der Max-Planck-Gesellschaft und auch von externen Anbietern.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexualisierte Belästigung kann sich in verbaler, non-verbaler oder körperlicher Form zeigen. Entscheidend ist nicht, ob die belästigende Person die Absicht hatte zu belästigen. Entscheidend ist, ob ein bestimmtes Verhalten objektiv sexuellen Charakter hat und ob du dich dadurch belästigt fühlst. Oft werden subtile Formen von Belästigung nicht erkannt, obwohl sie für Betroffene schwerwiegende Folgen haben können.
Sexualisierte Belästigung kann auf verschiedene Weise geschehen, zum Beispiel:
Verbal
- Sexuelle Witze, Bemerkungen oder Kommentare
- Verletzende oder beleidigende Kommentare über Kleidung, Aussehen oder Privatleben
Non-verbal
- Jemandem hinterherpfeifen
- Aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
- Unerwünschte E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten, Memes, Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
- Zeigen der eigenen Nacktheit
Physisch
- Jede unerwünschte Berührung, auch wenn sie zufällig wirkt
- Wiederholtes zu nahes Herantreten oder Anlehnen
- Missachtung der üblichen körperlichen Distanz (ca. eine Armlänge)
- Unerwünschter körperlicher Kontakt wie Massieren, Streicheln, Küssen oder Umarmen
Du entscheidest selbst, wann deine persönliche Grenze überschritten ist. Es spielt keine Rolle, ob die andere Person es nicht als Belästigung gemeint hat oder ob das Verhalten nicht ausdrücklich benannt oder zurückgewiesen wurde. Nur du bestimmst, was für dich eine sexuelle Grenzverletzung darstellt.
Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2019) zeigt, dass Frauen (13 %) häufiger von sexueller Belästigung betroffen sind als Männer (5 %). Das oben Gesagte gilt jedoch für alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Identität.
Was ist der Unterschied zwischen Belästigung und Flirt?
Sexuelle Belästigung wird oft verharmlost. Betroffenen wird manchmal gesagt, sie würden überempfindlich auf einen Witz oder Flirt reagieren. Aber Flirten hat nichts mit Belästigung zu tun. Ein Flirt entsteht nur im gegenseitigen Einverständnis und führt in der Regel dazu, dass sich beide Personen gut fühlen. Belästigung dagegen geschieht ohne das Einverständnis mindestens einer beteiligten Person.
Darf ich Kolleg:innen nicht mehr in den Arm nehmen?
Natürlich darfst du Kolleg:innen berühren oder umarmen – wenn alle einverstanden sind. Im Zweifel frag vorher nach. Wichtig: Ein NEIN muss immer akzeptiert werden.
Darf ich niemandem mehr Komplimente machen?
Das hängt vom Zusammenhang, vom Tonfall, von der Körpersprache und von den Worten ab, die du benutzt. Zum Beispiel: „Das ist eine schöne Bluse, die steht dir sehr gut.“ ist grundsätzlich in Ordnung. Wenn jedoch ein sexueller Unterton mitschwingt oder sie dabei aufdringlich den Körper fixieren, ist es kein Kompliment mehr, sondern übergriffiges Verhalten und Belästigung.
Was kannst du tun?
Schutz vor sexueller Belästigung geht uns alle an. Jede Person am Institut kann dazu beitragen, Betroffene zu schützen.
Aktiv Grenzen setzen:
Als betroffene Person, als Vorgesetzte:r oder als Kolleg:in kannst du klare Grenzen setzen und helfen, unerwünschtes Verhalten direkt zu stoppen. Sag deutlich „Nein“, wenn du dich belästigt fühlst oder wenn du Fehlverhalten beobachtest.
Wenn du nicht sofort reagieren kannst: Sprich die Person später an. Auch nachträgliche Beschwerden sind genauso gültig.
Hinsehen, ansprechen, zuhören:
Achte auf deine Kolleg:innen und schau nicht weg, wenn jemand belästigt wird oder selbst Grenzen überschreitet. Hier gilt: null Toleranz.
Wenn du belästigendes Verhalten beobachtest, sprich die Beteiligten an. Mögliche Fragen können sein:
- „Wie hast du den Spruch gemeint?“
- „Wie hast du die Situation wahrgenommen?“
Wie erkenne ich Fehlverhalten und was kann ich tun?
Die Max-Planck-Gesellschaft bietet einen Online-Kurs an, wie man Fehlverhalten erkennen und ansprechen kann. Du findest ihn im Trainingszentrum der Planck Academy.
Fehlverhalten erkennen – Fehlverhalten entgegentreten